Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, reagierte auf unseren offenen Brief sehr schnell und in sehr freundlicher Form. Er wies allerdings darauf hin, dass er zum weiteren Schicksal der militärischen „Teddybär-Anlage“ keine weiteren Auskünfte geben könne, da dies außerhalb seines Zuständigkeitsbereiches liege. Gleichzeitig leitete er unser Schreiben an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz weiter.
Auch von dort erhielten wir nur eine kurze Nachricht, dass man in der Sache nicht zuständig sei. Letztendlich landete das Schreiben dann bei der Bundeswehr, Wehrbereichsverwaltung VII, in Strausberg.
Die Bundeswehr wiederum benötigte fast zwei Monate, um herauszufinden (und uns darüber zu benachrichtigen), dass der Betrieb der militärischen Radaranlage in Tempelhof „unabhängig vom Betrieb des Flugplatzes sei“. Diese wahrhaft bahnbrechende Erkenntnis enthält natürlich weder eine positive noch eine negative Beantwortung der Frage, ob die Anlage nun aus Berlin verschwinden wird oder nicht.
Was die von uns in Tempelhof gemessenen ELF-Wellen betrifft, antworten die Herren sehr präzise: „Es gibt sie nicht!“
Hier das Schreiben der Bundeswehr im Wortlaut:
„Ihr
Schreiben vom 21.06.2001 an den Regierenden Bürgermeister von Berlin, mit dem
Sie für den Fall der Schließung des Flughafens Berlin-Tempelhof nach dem
weiteren Bestand des Schutzbereiches für die dortige Verteidigungsanlage fragen
und auf einen unerträglichen Brummton aufmerksam machen, wurde mir
zuständigkeitshalber übergeben.
Nach Einholung entsprechender Stellungnahmen der Streitkräfte ist Folgendes festzustellen:
1
. Die Deutsche Luftwaffe betreibt als
Bestandteil eines deutschlandweiten Netzes auf dem Gelände des Flugplatzes
Berlin-Tempelhof ein Großraumradar zur Luftraumüberwachung. Die einzelnen Geräte dieses Netzes sind so
verteilt, dass zur Wahrnehmung der Lufthoheit über der Bundesrepublik
Deutschland eine möglichst lückenlose Erfassung aller Flugziele erreicht
wird. Die Daten, insbesondere auch von
Tempelhof, werden darüber hinaus von der zivilen Flugsicherung zu Führung und
Staffelung des zivilen Luftverkehrs genutzt.
Der Betrieb des Radars ist damit unabhängig vom Betrieb des Flugplatzes
Tempelhof zu sehen.
2. Niederfrequente
Signale werden von der Radaranlage nicht abgestrahlt. Da die Bundeswehr zur Luftraumüberwachung an diesem Flugplatz
keine weiteren Anlagen betreibt, kann sie auch den genannten Brummtönen nicht
nachgehen.“
* * *
Kommentar:
Es gibt kein Problem, das man nicht ignorieren könnte, wenn man sich große Mühe gibt.